Wartung

Inspektions- und Wartungsmaßnahmen für Dachentwässerungssysteme

Generell sind Abläufe für Dächer und Balkone gemäß DIN 1986-3 Tab. 1, Punkt 6 (s. Anlage) zu warten, um zu verhindern, dass die Entwässerungsanlage durch starke Verschmutzung nicht mehr oder nur noch vermindert funktionsfähig ist. Es ist bei Dachflächen und Balkonflächen sicherzustellen, dass insbesondere die Abläufe für Wartungszwecke zugänglich sind.

Den Anlagenbesitzern wird empfohlen, für die regelmäßig durchzuführenden Inspektions- und Wartungsarbeiten einen Vertrag mit einem Fachbetrieb abzuschließen.

Maßnahmen

gemäß DIN 1986-3:2004-11

Inspektion der Dachabläufe und Notüberläufe / Notabläufe

Alle 6 Monate oder nach Bedarf in geringeren Zeitspannen, insbesondere im Herbst:

- Prüfung auf ungehinderten Ein- und Ablauf des Regenwassers.
- Reinigung von Abläufen mit den verwendeten Aufbauten (z.B. Drainjet- Hauben, Kiesfangkörbe, Kontrollschächte, Siebkorb mit Siebdeckel, Luftsiebe und Siebeinheiten ).
- Fehlende oder defekte Teile sind zu ersetzen.
- Ggf. Funktionskontrolle der Beheizung.

Inspektion des Rohrsystems

1x pro Jahr: Visuelle Prüfung aller sichtbaren Leitungen auf Zustand, Dichtigkeit, Befestigung.

Inspektion der Reinigungsverschlüsse

1x pro Jahr:Visuelle Prüfung auf Zustand und Dichtigkeit.

Inspektion der Be- und Entlüftungsöffnungen (über Dach)

1x pro Jahr Inspektion, Wartung: Prüfen auf freien Querschnitt und Kontrolle der Einbindung in die Dachfläche, gegebenenfalls Reinigung.

Vorbeugende Maßnahmen

Bei der Dachentwässerung ist generell ein geringerer Verschmutzungsgrad als bei Schmutzwasserleitungen zu erwarten.

Durch die üblicherweise verwendeten Kiesfangkörbe wird das Eindringen von größeren Teilen in das Entwässerungssystem verhindert.

Bei größerer Verschmutzungsgefahr kann zusätzlich ein Kontrollschacht über dem Ablauf eingesetzt werden.

Hinweis: Ein Zufrieren in frostgefährdeten Bereichen kann z.B. durch eine Begleitheizung verhindert werden.

Normen

Wartung von Entwässerungsanlagen

- DIN 1986-3 Tab. 1 empfiehlt die Wartung von Entwässerungsanlagen 1-2 mal pro Jahr bzw. alle 6 Monate - vorzugsweise im Herbst - zur Reinigung und z.B. Beseitigung von Laub. Wartungsverträge sind zu empfehlen.

- Flachdachrichtlinie 5.4 (1) Wartung umfasst beispielsweise die Beseitigung von Verschmutzung, Laub und Pflanzenbewuchs, sowie die Reinigung der Abläufe und Rohre. Wartungen sollen 2 mal pro Jahr durchgeführt werden. Wartungsverträge werden empfohlen.