Tiefpunktlinien und die 20m Abstandsregel

Abstände der Haupt- und Notabläufe und Wasserhöhen

Generell: Bei Null-Gefälle Tiefpunktlinien kann die vom Hersteller angegebene Wasserhöhe angenommen werden, wenn ein Abstand von 10+10 m zwischen zwei Hauptabläufen, sowie 10 m zwischen Haupt- und zugehörigem Notablauf nicht überschritten wird. Gleiches gilt für nichtlineare Tiefpunktlinien.

Bei Notabläufen: Leistungsstarke Notabläufe können weiter als 10+10 m auseinander liegen, wenn aufgrund der möglichen Bildung von ”Wasserbergen”, die doppelte Überstauhöhe als Dachlast zwischen den 10m Radien der Notabläufe angenommen wird (siehe Grafik).

Beispiel

  • Wehrhöhe = 60 mm
  • Überstau = 15 mm
  • Wasserhöhe am Ablauf = 60 + 15 = 75 mm
  • Wasserhöhe ab 20 m Entfernung = 60 + 2 x 15 = 90 mm

Bei Verwendung leistungsstarker Entwässerungssysteme wird auch in Tiefpunktlinien ein Gefälle zu den Abläufen empfohlen, damit genug Wasser zum Ablauf transportiert werden kann. Dafür werden weniger Abläufe benötigt.

Normen

- DIN 1986-100 Kap. 14.2.5 Bei Null-Gefälle Tiefpunktlinien wird aufgrund der möglichen Bildung von ”Wasserbergen” empfohlen, einen Abstand von 20 m zwischen zwei Hauptabläufen sowie 10 m zwischen Haupt- und zugehörigem Notablauf nicht zu überschreiten.

- DIN 1986-100 Kap. 14.2.6 Bei größeren Abständen soll der doppelte Überstau als Dachlast am Hochpunkt zwischen den Abläufen angenommen werden.

Hinweis: Oft kann der oben genannte Abstand zugunsten leistungsstärkerer Entwässerungssysteme überschritten werden, wenn die Statik an planmäßigen Tiefpunktlinien entsprechend geplant wird. Es werden dann oftmals weniger Abläufe als herkömmlich benötigt.