Tiefpunktlinien und die 20m Abstandsregel
Abstände der Haupt- und Notabläufe und Wasserhöhen
Generell: Bei Null-Gefälle Tiefpunktlinien kann die vom Hersteller angegebene Wasserhöhe angenommen werden, wenn ein Abstand von 10+10 m zwischen zwei Hauptabläufen, sowie 10 m zwischen Haupt- und zugehörigem Notablauf nicht überschritten wird. Gleiches gilt für nichtlineare Tiefpunktlinien.
Bei Notabläufen: Leistungsstarke Notabläufe können weiter als 10+10 m auseinander liegen, wenn aufgrund der möglichen Bildung von ”Wasserbergen”, die doppelte Überstauhöhe als Dachlast zwischen den 10m Radien der Notabläufe angenommen wird (siehe Grafik).
Beispiel
- Wehrhöhe = 60 mm
- Überstau = 15 mm
- Wasserhöhe am Ablauf = 60 + 15 = 75 mm
- Wasserhöhe ab 20 m Entfernung = 60 + 2 x 15 = 90 mm
Bei Verwendung leistungsstarker Entwässerungssysteme wird auch in Tiefpunktlinien ein Gefälle zu den Abläufen empfohlen, damit genug Wasser zum Ablauf transportiert werden kann. Dafür werden weniger Abläufe benötigt.
Normen
- DIN 1986-100 Kap. 14.2.5 Bei Null-Gefälle Tiefpunktlinien wird aufgrund der möglichen Bildung von ”Wasserbergen” empfohlen, einen Abstand von 20 m zwischen zwei Hauptabläufen sowie 10 m zwischen Haupt- und zugehörigem Notablauf nicht zu überschreiten.
- DIN 1986-100 Kap. 14.2.6 Bei größeren Abständen soll der doppelte Überstau als Dachlast am Hochpunkt zwischen den Abläufen angenommen werden.
Hinweis: Oft kann der oben genannte Abstand zugunsten leistungsstärkerer Entwässerungssysteme überschritten werden, wenn die Statik an planmäßigen Tiefpunktlinien entsprechend geplant wird. Es werden dann oftmals weniger Abläufe als herkömmlich benötigt.