Restwasser
Grundsätzlich kann es auch bei Hauptabläufen ohne Anstauelement dazu kommen, dass um den Ablauf Restwasser auf dem Dach verbleibt. Gemäß Flachdachrichtlinie Punkt 2.2 Dachneigung, Gefälle (5) kann Pfützenbildung auf Flachdächern vorkommen. Es wird davon ausgegangen, dass das Restwasser bei Standardgefälledächern schnell abtrocknet und somit nicht dauerhaft auf die Abdichtung einwirken kann.
Dies ist nicht als Mangel anzusehen, da es aufgrund der Konstruktion sowie entsprechender Werkstoffstärken der Flansche, nur bedingt zu vermeiden ist. Gegebenenfalls lässt sich Restwasser durch eine planmäßige Gefällegebung vermeiden, indem der Ablaufpunkt so begradigt, vertieft bzw. ausgebildet wird, dass die Zulaufstelle des Ablaufs den tiefsten Punkt darstellt.
Mögliche Ursachen
Durch geeignete Maßnahmen kann Pfützenbildung bauseits reduziert werden. Pfützenbildung um Hauptabläufe kann insbesondere folgende Ursachen haben:
- Kein oder zu geringes Gefälle zum Hauptablauf.
- Verschmutzung um den Hauptablauf.
- Ablaufrohr bei Attikaabläufen mit Gegengefälle verlegt.
- Aufbauende, nicht eingelassene Flanschkonstruktion (z.B. Losflansch).
Eine verbesserte Wasserableitung insbesondere in Kehlen zwischen Gefälleflächen kann z.B. durch Dränschichten, eine zusätzliche Gefälleschicht, eine Gefälledämmschicht („Schweinerücken“) oder Neigung der Tragkonstruktion erreicht werden.
Richtlinien und Normen
- Flachdachrichtlinie Pkt. 2.2 Dachneigung, Gefälle: "Selbst auf Flächen mit einer Neigung bis zu 5 % (ca. 3°) kann, bedingt durch die Durchbiegung und/oder zulässige Toleranzen in der Ebenheit der Unterlage, der Dicke der Werkstoffe, durch Überlappungen und Verstärkungen Pfützenbildung vorkommen."
- DIN 18531-1 6.3.1: Bei Dächern bis 5% Gefälle ist Pfützenbildung möglich. Ein Gefälle in Kehlen von 1% entspricht der Anwendungsklasse K2.