Konformitätserklärung

In einer Konformitätserklärung erklärt der "Hersteller eines Produktes" schriftlich, dass ein Produkt oder eine Dienstleistung den Anforderungen von einschlägigen Normen oder Richtlinien entspricht. Sie bescheinigt die Übereinstimmung mit den genannten Spezifikationen, ist jedoch keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie für ein individuelles, geliefertes Produkt.

Üblicherweise sind unsere Zulassungen und Zertifikate jedoch ausreichend und können von unserer Homepage direkt heruntergeladen und verwendet werden.

Auf Anfrage kann bei industriell gefertigten Bauprodukten, wie zum Beispiel bei Abläufen, Rohren und Formstücken, eine Konformitätserklärung durch LORO als Hersteller ausgestellt werden.

Im Bereich Brandschutz gibt es ebenfalls eine Konformitätserklärung, die jedoch durch den Verarbeiter als "Hersteller einer Abschottung" ausgestellt werden muss.