Blitzschutz

Generell müssen metallische Abläufe auf dem Dach nicht in den Blitzschutz einbezogen werden, wenn diese (1) nicht höher als 300 mm über das Dachniveau reichen, (2) weniger als 1 m2 Fläche einnehmen und (3) nicht länger als 2 m sind.

LORO Abläufe weisen in der Regel keine Höhe über 300 mm über das Dachniveau, keine Grundfläche über 1 m2 und keine Länge über 2 m auf, sodass diese nicht in den Blitzschutz einbezogen werden müssen.

Der Schutzbereich um Fangstangen (Blitzschutz) ist einzuhalten.

Details dazu sind z.B. in EN 63205-3 Kapitel E.5.2.4.2.4 geregelt.