Barrierefreiheit

Sichere Balkonentwässerung für einen komfortablen Übergang auf den Balkon

Barrierefreiheit wird erreicht, indem die begehbare obere Entwässerungsebene (Plattenbelagsebene) möglichst bündig mit dem Türeintritt abschließt. Schwellenhöhen von bis zu 20 mm oberhalb der Plattenbelagsebene gelten als "barrierefrei".

Wasserhöhe minimieren

Um die Wasserhöhe auf der oberen Entwässerungsebene unterhalb der Schwellenhöhe zu halten, muss der Großteil des Regenwassers so schnell wie möglich auf die untere Entwässerungsebene befördert werden - z.B. durch offene Fugen, Linienentwässerungen und Stichkanäle oder aufgeständerte Gitterroste.

LORO-X Balkonabläufe mit zwei Entwässerungsebenen nehmen daher den Großteil des Regenwassers über den Entwässerungsring von der unteren Entwässerungsebene auf und minimieren die Wasserhöhe auf der oberen Entwässerungsebene.

Leistungsnachweis mit Abflusskurve

Um die Abflussleistung der Balkonentwässerung auch bei Wasserhöhen unter 20 mm auf der oberen Entwässerungsebene nachweisen zu können, sind Leistungsnachweise mit gemessener Abflusskurve im LX-Datenblatt eine Grundvorraussetzung.

Da die Regeln für barrierefreie Übergänge in aktuellen Normen noch nicht im Detail vorgegeben sind, ist es von Vorteil, wenn der Hersteller des Balkonentwässerungssystems bereits in der Planungsphase hinzugezogen wird.

Geeignete Maßnahmen

Mit den folgenden Maßnahmen kann die Wasserhöhe auf dem Balkon minimiert und der Abfluss zum Balkonablauf maximiert werden.

  • Ausreichend bemessene Balkonabläufe vorsehen
  • Starkregenereignisse berücksichtigen
  • Balkon-Notabläufe für den kompletten Jahrhundertregen auslegen
  • Funktionshöhe der Notentwässerung unterhalb der Türeintrittskante
  • Rückstausicherung aus der Grundleitung vorsehen (HSÜ)
  • Fassadenwasser berücksichtigen
  • Abläufe an den Tiefpunkten positionieren
  • Freie Fließwege zum Ablauf auf der unteren Entwässerungsebene
  • Kommunizierende Haupt- und Notentwässerung
  • Aufgeständerte Gitterroste mit Durchfluss zum Balkonablauf
  • Verschmutzung oder Schnee/Frost am Hauptablauf vermeiden
  • Regelmäßige Wartung/Inspektion
  • Dämmung und ggf. Begleitheizung bei Frostgefahr
  • Schlagregenschutz durch Überdachung
  • Gefälle der wasserführenden Ebene (2-5%)

Normenverweise

  • Schwellenhöhen unter 5 cm stellen "abdichtungstechnische Sonderlösungen" dar, die einer Vereinbarung mit den Bauherren bedürfen.
  • Die Abdichtungshöhe der Bahnen oder Flüssigkunststoffe sollte mindestens bis zur maximal zulässigen Wasserhöhe reichen und gegen ein Hinterlaufen gesichert sein.
  • DIN 18531-1 Pkt. 6.6: „Bei Dachterrassen mit geschlossener Brüstung sind Notüberläufe so anzuordnen, dass bei Verstopfung des Ablaufs die Türschwelle nicht überstaut werden kann.“
  • DIN 18531–3: „Für barrierefreie Türanschlüsse und Anschlüsse mit verringerter Anschlusshöhe sind geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Spritzwasserbelastung und Stauwasser im Anschlussbereich, z. B. Entwässerungsrinnen mit Rostabdeckungen vorzusehen.“
  • Flachdachrichtlinien Pkt. 4.4
  • DIN 18040