Abstandsmaße

Abläufe mit Klebeflansch für Flüssigkunststoffe

mit Aufkantung

DIN 18531-5: 2017-07 „Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen - Teil 5: Balkone, Loggien und Laubengängen” Kapitel 6.3 Entwässerung:

Abläufe mit Aufkantung für Flüssigkunststoffe werden direkt an einem aufgehenden Bauteil eingebaut. Der seitliche Abstand zu weiteren aufgehenden Bauteilen soll min. 10 cm ab Außenkante Flansch betragen.

Beispiele:
Balkonabläufe Serie V-AK

Abläufe mit Klebeflansch für Flüssigkunststoffe

ohne Aufkantung

Abläufe mit Klebeflansch für Flüssigkunststoffe sollen mit einem Abstand von min. 10 cm von Flanschaußenkante zu aufgehenden Bauteilen eingebaut werden.

Beispiele:
Balkonabläufe Serie HF, GF, FF, J und V-FL.

Abläufe mit Klemm- oder Klebeflansch

mit Aufkantung

Abläufe mit Aufkantung als Klemm- oder Klebeflansch werden direkt an einem aufgehenden Bauteil eingebaut. Der seitliche Abstand zu weiteren aufgehenden Bauteilen soll min. 30 cm ab Außenkante Flansch betragen.

Beispiele:
Attikaabläufe Serie 43, 79, 89, 62

Abläufe mit Klemmflansch

ohne Aufkantung

Abläufe mit Klemmflansch für Bitumen- oder Kunststoffbahnen sollen in einem Abstand von min. 30 cm zwischen Außenkante Flansch und aufgehenden Bauteilen eingebaut werden.

Beispiele:
Balkonabläufe Serie V-KL, K
Flachdachabläufe Serie 84, 49, 21

Abläufe mit Anschlussmanschette

Abläufe mit Anschlussmanschetten für Bitumen- oder Kunststoffbahnen sollen mit einem Abstand von min. 30 cm zwischen Außenkante Klemmring und aufgehenden Bauteilen eingebaut werden.

Beispiele:
Balkonabläufe Serie H, E und F

Ø Klemmring:

Serie H, DN 70: 146 mm
Serie H, DN100: 178 mm
Serie E/F, DN 50 / DN 70: 122 mm

Flachdachabläufe Serie O

Attikaabläufe

In den Regelwerken Flachdachrichtlinie (Stand November 2019, Punkt 2.5, Absatz 5) und dem Regelwerk DIN 18531-1 (Stand Juli 2017, Punkt 6.6; Absatz 6) ist der Einsatz für den Einbau in die Attika oder aufgehenden Bauteile geregelt. Aus diesen Norminhalten geht hervor, dass Abläufe speziell für den Einsatzbereich Attika und aufgehende Bauteile ohne Abstand zulässig sind.

Abstände zwischen Bauteilen

Der Mindestabstand zwischen Attika-, Flachdachabläufen (Flanschaußen-kante zu Flanschaußenkante), sowie der Abstand zu Durchdringungen oder zu anderen Bauteilen beträgt min. 0,30 m.