Abstandsmaße
Abläufe mit Klebeflansch für Flüssigkunststoffe
mit Aufkantung
DIN 18531-5: 2017-07 „Abdichtung von Dächern sowie von Balkonen, Loggien und Laubengängen - Teil 5: Balkone, Loggien und Laubengängen” Kapitel 6.3 Entwässerung:
Abläufe mit Aufkantung für Flüssigkunststoffe werden direkt an einem aufgehenden Bauteil eingebaut. Der seitliche Abstand zu weiteren aufgehenden Bauteilen soll min. 10 cm ab Außenkante Flansch betragen.
Beispiele:
Balkonabläufe Serie V-AK
Abläufe mit Klebeflansch für Flüssigkunststoffe
ohne Aufkantung
Abläufe mit Klemm- oder Klebeflansch
mit Aufkantung
Abläufe mit Klemmflansch
ohne Aufkantung
Abläufe mit Anschlussmanschette
Abläufe mit Anschlussmanschetten für Bitumen- oder Kunststoffbahnen sollen mit einem Abstand von min. 30 cm zwischen Außenkante Klemmring und aufgehenden Bauteilen eingebaut werden.
Beispiele:
Balkonabläufe Serie H, E und F
Ø Klemmring:
Serie H, DN 70: 146 mm
Serie H, DN100: 178 mm
Serie E/F, DN 50 / DN 70: 122 mm
Flachdachabläufe Serie O
Attikaabläufe
In den Regelwerken Flachdachrichtlinie (Stand November 2019, Punkt 2.5, Absatz 5) und dem Regelwerk DIN 18531-1 (Stand Juli 2017, Punkt 6.6; Absatz 6) ist der Einsatz für den Einbau in die Attika oder aufgehenden Bauteile geregelt. Aus diesen Norminhalten geht hervor, dass Abläufe speziell für den Einsatzbereich Attika und aufgehende Bauteile ohne Abstand zulässig sind.
Abstände zwischen Bauteilen
Der Mindestabstand zwischen Attika-, Flachdachabläufen (Flanschaußen-kante zu Flanschaußenkante), sowie der Abstand zu Durchdringungen oder zu anderen Bauteilen beträgt min. 0,30 m.