Sonderfall: Retention auf genutzten Flächen

Regenwasserrückhaltung auf genutzten Flächen, wie z.B. Balkonen und Terrassen

Regenwasserrückhaltung (Retention) auf genutzten Flächen, z.B. von Terrassen- oder Balkonen wird grundsätzlich nicht empfohlen. Stattdessen sollte die Retention auf den Dachflächen erfolgen. Ist dies jedoch unvermeidbar, werden erhöhte Anforderungen an Planung und Ausführung gestellt, da die Höhen von Türschwellen und anderen abgedichteten Bauteilen oft tiefer liegen als auf ungenutzten Dachflächen.

Bei der Hauptentwässerung mit Retention sollte immer eine starke Notentwässerung eingeplant werden.

Die folgenden Fragestellungen/Überlegungen sollen dem Fachplaner oder Architekten dabei helfen, die besonderen Herausforderungen bei behördlichen Einleitbeschränkungen mit Retention auf genutzten Flächen einzuschätzen.

Grundsätzliches

- Wie soll die Fläche später genutzt werden?
- Welchen Grundaufbau und welchen Belag soll die Fläche bekommen?
- Wurde eine ausreichende Notentwässerung berücksichtigt?

Wasserhöhen

- lt. DIN 1986-100: 2016-12 Punkt 5.10 Absatz 2 sollen Überflutungen auf Terrassen oder Loggien vermieden werden.
- Welche Anschlusshöhen der Abdichtung sind zu berücksichtigen?
- Ist eine barrierefreie Nutzung der Balkone, mit besonders niedrigen Anschlusshöhen, gewünscht?

Stauwasser

- Wurde auf eine eventuelle Geruchsbelästigung durch Stauwasser hingewiesen?
- Wurde darauf hingewiesen, dass eine Vergrünung des Belagaufbaus durch stehendes Wasser begünstigt wird?

Weitere Themen

- Einfrierung der Nutzfläche, ist eventuell der Einsatz einer Beheizung notwendig?
- Ist eine erhöhte Bewehrung aufgrund der erhöhten statischen Belastung erforderlich?

 

Da das Thema Retentionsdachentwässerung in den aktuell gültigen Normen für die Entwässerung noch nicht enthalten ist, handelt es sich grundsätzlich um objektbezogene Lösungen.

Für weitere Fragen steht Ihnen unser Herr Schaper unter Tel. 05382 – 71 275 gern zur Verfügung.